Die neue Verbraucherkreditrichtlinie verschärft die Anforderungen für Kreditgeber von Verbraucherkrediten. Die „directive on consumer credits“ sieht ein Kreditvergabeverbot vor, wenn eine zwingend vorgesehene Kreditwürdigkeitsprüfung unzureichende Bonität ergeben hat. Gleichzeitig schränken EUGH Entscheidungen zur DSGVO die Möglichkeiten zur Kreditprüfung ein. Es ergibt sich ein Spannungsfeld aus unterschiedlichen Akteuren wie Behörden, Kreditgebern, -vermittlern und Verbrauchern.
Am 07. März 2024 diskutierten angeregt Mag. Thomas Hirmke Leiter der Abteilung III/A/4, Zivilrecht, Verschuldung und Rechtsdurchsetzung vom BMSGPK, Gerhard Wagner, Geschäftsführer vom KSV1870 Information GmbH, Mag. Roland Brandt, Fachverband der Finanzdienstleister der WKO, und Mag. Maximilian Kröpfl von Herbst Kinsky Rechtsanwälte mit dem Publikum.
Moderation: Dr. Georg Hittmair, Legal & Public Affairs, Compass-Gruppe
Die Präsentationen der Speaker zum Nachlesen:
Präsentation von Mag. Roland Brandt
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